Der Vorderlader ist die ursprüngliche Form der Feuerwaffe. Ein typischerweise glatter Lauf wird mit Treibladung und Projektil durch die Mündung geladen. Das hintere Ende des Laufes ist fest verschlossen und verfügt nur über ein kleines Zündloch, durch das ein mittels Lunte (Luntenschloss),Feuerstein (Steinschloss),Radschloss oder Zündhütchen (Perkussionswaffe) erzeugter Funke oder Feuerstrahl die Treibladung zündet. Vorderladerfeuerwaffen werden klassisch mit Schwarzpulver und einem Bleigeschoss geladen. Dazu kommt oft noch ein Schusspflaster zur Abdichtung.

Ab einem Alter von 18 Jahren ist der Erwerb von einläufigen Vorderladern frei, nicht aber der Besitz von Pulver. Eine Pulverbescheinigung (Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetzes) bekommt nur, wer Mitglied in einem Schützenverein ist und die Waffensachkunde-Prüfung abgelegt hat.

Waffen
zugelassen sind Originalwaffen, soweit sie den Regeln entsprechen und deren Nachbauten, die einem zugelassenen Original entsprechen

Ladung
Als Ladung darf nur fabrikmäßig hergestelltes Schwarzpulver verwendet werden aus Sicherheitsgründen dürfen nur abgepackte Ladungen verwendet werden als Richtmaß für die Ladung gilt

für Langwaffen: 0,25 g Schwarzpulver pro mm Kaliber
für Kurzwaffen: 0,1 g Schwarzpulver pro mm Kaliber
als Material für die Geschosse darf nur Weichmetall verwendet werden

Scheiben
wie Freie Pistole 50
Ausnahme: Steinschlossmuskete Breite des Ringes 10 = 80 mm, der Ringe 5-9 = je 40 mm

Kugelwettbewerbe
Perkussionsgewehr 50 m stehend (Perkussionsscheibengewehr)
Steinschlossgewehr 50 m stehend Militärische glatte Steinschlossmuskete 50 m stehend Perkussionsrevolver 25 m stehend
Perkussionspistole 25 m stehend
Steinschlosspistole 25 m stehend

Programm
15 Schuss in 40 Minuten, vorher unbegrenzte Anzahl von Probeschüssen in 10 Minuten

 
Bilder von der Kreismeisterschaft 2012, am 29.10.2011 in Winterbach: