…na, kein Problem!

Denn Schießen ist in Deutschland weder verboten, noch ist etwas Verwerfliches an dem Sport. Der Schießsport ist seit Jahrhunderten eine etablierte Sportart und hat so schon vor langer, langer Zeit den Weg nach Olympia gefunden.

Dabei hat der Schießsport auch nichts mit Rambotypen oder übermäßigem Alkoholkonsum auf Schützenfesten zu tun. Mit diesen und ähnlichen Vorurteilen hat es der Sportschütze oftmals zu tun. Die Realität schaut allerdings anders aus. Ärzte, Manager, Handwerker, Arbeiter, ja sogar Polizeibeamte gehen dem Schießsport nach und wissen ihre sozialen Kontakte auch ohne Alkohol auf dem Schießstand zu pflegen. Oder wollen Sie behaupten Ihr örtlicher Dorfsheriff oder gar Ihr Hausarzt seien schießwütige Rambotypen?

Vergessen Sie diese Vorurteile, geben Sie sich einen Ruck und machen Sie das, was Sie schon immer tun wollten. Gehen Sie schießen!

Aber wo kann ich nun Schießen?

In der Regel geht dies im örtlichen Schützen- bzw. Sportschützenverein, zum Beispiel bei uns, der SG Winterbach.

Das einfachste ist, Sie kommen zu unseren Trainingszeiten, Freitags von 19-22 Uhr und Sonntags von 9-12 Uhr direkt auf den Schießstand. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, schreiben Sie uns einfach eine Email und machen einen Termin aus. Dafür muss man auch nicht irgendeinen Grund erfinden – wie z.B. “ich möchte in einen Verein eintreten!” oder ähnliches. Wir freuen uns über das Interesse am Schießsport, auch wenn man einfach nur zum Spaß einmal Schießen gehen möchte. Dafür ist ein Schießsportverein nun mal da.

Was kann ich da Schießen?

Angefangen mit Luftdruckwaffen, über Kleinkaliberwaffen (.22) zu Großkaliberpistolen und Revolvern in den Kalibern 9mm, .45ACP, .357 Magnum, .44 Magnum bis hin zu halbautomatischen Gewehren in den Kalibern .223 Remington und.308 Winchester ist alles möglich, solange es nicht gegen das in Deutschland geltende Waffenrecht verstößt. Möchte man eine bestimmte Waffe oder ein bestimmtes Kaliber schießen, sollte man sich zuvor erkundigen ob der Verein dies anbieten kann.

Oft werden wir gefragt, ob man auch die Waffen aus den eigenen Wehrdienstzeiten schießen kann. Natürlich ist dies möglich! Die Waffen G3 und G36 werden auch in zivilen Varianten als halbautomatische Waffen angeboten und verkauft. Halbautomatisch bedeutet dabei allerdings, dass kein “Dauerfeuer” mit den Waffen möglich ist, wie man es von der Bundeswehr kennt. Diese Waffen fallen in Deutschland unter das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) und sind für private Zwecke verboten.

Was kostet das?

Zugegeben, Schießen ist nicht gerade ein günstigstes Hobby. Allerdings wird der erste Besuch auf dem Schießstand kein Vermögen kosten. Die Kosten setzen sich aus der zu entrichtenden Standgebühr (6 EUR) – womit auch gleichzeitig eine Versicherung abgedeckt ist – und den Munitionskosten, die davon abhängig sind welches Kaliber und wie viel man Schießen möchte, zusammen.

Gibt es sonstige Voraussetzungen?

Ja, die gibt es, allerdings wird es für das erste Schießen nicht schwer fallen diese zu erfüllen:

  • Mindestalter 12 Jahre (für Luftdruckwaffen)
  • Mindestalter 14 Jahre (für Kleinkaliberwaffen und Flinten bis Kaliber 12)
  • Mindestalter 18 Jahre (für Großkaliberwaffen)
  • Normale psychische und physische Konstitution
  • Schießen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist verboten

 

Natürlich beantworten wir auch gerne alle anderen weiteren Fragen. Melden Sie sich einfach unter:

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